Tauschregeln

  1. Getauscht werden kann eigentlich alles: Tätigkeiten, Gegenstände, Wohnung einhüten, usw., wobei alle Tätigkeiten als gleichwertig behandelt werden, d.h. es wird Lebenszeit gegen Lebenszeit getauscht. Beim Tausch von Gegenständen gegen Zeit wird bei beiden Tauschpartnern die Zeit verbucht.


  2. Getauscht wird mit Hilfe eines Zeitkontos, auf dem die für die jeweilige Aktion verhandelte oder angefallene Zeit verbucht wird. Kleinste Einheit ist ¼ Stunde.


  3. Fahrtzeiten sollen normalerweise nicht angerechnet werden, können aber zwischen den beiden Tauschpartnern bei weiteren Strecken vor der Tauschaktion verhandelt werden (Zeitbuchung, Spritgeld, o.ä.). Material oder Lebensmittel sind grundsätzlich zu stellen oder zu bezahlen.


  4. Limit auf dem Konto sind 25 Stunden nach oben oder unten. Für neue Mitglieder im ersten Jahr ihrer Mitgliedschaft ist das Minus auf 10 Stunden begrenzt. Ein Sammeln von "Plusstunden" für größere Aktionen (z.B. Umzug, Renovierung) ist nach Ankündigung möglich.


  5. Wer das Limit überschreitet, darf nur noch zum Kontoausgleich tauschen. Sanktionen sind derzeit nicht vorgesehen. Entscheidungen im Einzelfall auf der Mitgliederversammlung.


  6. Nach jeder Tauschaktion - spätestens jedoch zu den Stichtagen 31.03., 30.06., 30.09. bzw. 31.12. - meldet der Tauschpartner, der Plusstunden gemacht hat, bei der Kontoführerin Ele Fornaçon das Datum des Tauschs, was getauscht wurde, die Namen bzw. Nummern der beiden Tauschpartner und die getauschte Zeit mit dem dafür zur Verfügung gestellten Tauschbeleg. Tauschaktionen, die über sich mehrere Termine erstrecken, können auf einem Tauschbeleg zum Stichtag gemeldet werden. Die Kontostände werden regelmäßig in der nur für Mitglieder verfügbaren Adressenliste veröffentlicht. Nur der dort veröffentlichte Kontostand ist gültig.


  7. Das Verlassen des Tauschrings ist nur mit ausgeglichenem Kontostand möglich (höhere Gewalt ist natürlich davon ausgeschlossen).


  8. Um "Karteileichen" zu vermeiden, muss mindestens einmal im Jahr Interesse an der weiteren Mitgliedschaft gezeigt werden. Als Zeichen dafür gelten Tauschaktionen, Anruf bei den Kontaktpersonen (oder E-Mail) oder im Ausnahmefall die Meldung über Dritte. Stichtag ist jeweils der 1. Oktober des Jahres.


  9. Angebotsanzeigen erscheinen (mindestens) in drei aufeinanderfolgenden Ausgaben der Tauschring-Post, danach müssen sie als noch aktuell bestätigt oder aktualisiert werden, ansonsten können sie bei Platzmangel aus dem Mitteilungsblatt ohne Vorwarnung gelöscht werden.
    Suchanzeigen erscheinen einmalig, können aber auf Wunsch auch öfter erscheinen. Dafür müssen sie jedoch für jede neue Ausgabe der Tauschring-Post neu bestätigt werden, ansonsten werden sie gelöscht.


  10. Das Mitteilungsblatt, die Tauschring-Post, erscheint alle drei Monate, jeweils Mitte Januar, April, Juli bzw. Oktober. Redaktionsschluss ist jeweils der 31.12., 31.03., 30.06. bzw. 30.09.. Die Tauschring-Post wird direkt per E-Mail an die Mitglieder verteilt bzw. den jeweiligen "Tauschring-Briefkästen" zur Verteilung bereitgestellt. "Tauschring-Briefkästen" sind die im Verteiler stehenden Mitglieder. Mit ihnen kann auch eine andere Art der Verteilung, z.B. per Post, abgesprochen werden. (Namen und Kontaktdaten der Mitglieder stehen aus Datenschutzgründen selbstverständlich nur Mitgliedern zur Verfügung!)


  11. Für das Erstellen der Tauschring-Post und Erstellen und Pflege der Homepage sowie für die Kontoführung wird jeweils ein Mitgliedsbeitrag in Höhe von ½ Stunde pro Jahr und Mitglied fällig. Dieser Beitrag wird jedem Mitglied im Januar vom Zeitkonto abgezogen und Sabine Bertram bzw. Ele Fornaçon je ¼ Stunde für ihre Arbeit gutgeschrieben. Jedes zweite Jahr wird jedem Mitglied zusätzlich ¼ Stunde als Beitrag für die Pressearbeit abgezogen und Brigitte Jäckel gutgeschrieben.

Hier findet Ihr einen Buchungsbeleg, ein Kontoblatt sowie die Tauschregeln in Druckversion zum herunterladen.
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